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Neue Überbrückungsleistungen für Ausgesteuerte
Wer ein paar Jahre vor der Pensionierung steht, hat es schwer, auf dem Arbeitsmarkt wieder einen gleichwertigen Job zu finden. Nach dem Erlöschen des Anspruchs auf Taggelder der ALV oder nach Ablauf der Rahmenfrist für deren Bezug werden diese Personen ausgesteuert. Einigen gelingt es zwar, wieder eine Beschäftigung zu finden, allerdings oftmals unter schlechteren Bedingungen. Dies erfordert ein hohes Mass an Flexibilität.
Man kann dann weiterhin auf Unterstützung durch das RAV zählen und von Wiedereingliederungsmassnahmen profitieren, erhält aber keine finanzielle Unterstützung mehr. Viele müssen dann ihr Erspartes aufbrauchen, welches ihnen dann im Alter fehlt.
Neuerung (voraussichtlich 2. Hälfte 2021):
Wer nach Vollendung des 60. Altersjahres ausgesteuert werden, erhält nun Überbrückungsleistungen bis zur Pensionierung. Voraussetzung: min. 20 AHV-Beitragsjahre.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialpolitische-themen/soziale-absicherung/aide-aux-chomeurs.html